Warum die FDP nicht spenden darf, wir aber als Privatpersonen spenden!
Warum die FDP nicht spenden darf, wir aber als Privatpersonen spenden!
Zuwendungen politischer Parteien an gemeinnützige, karitative Organisationen sind nach § 1 Abs. (4) des Parteiengesetzes nicht zulässig.
Die unterschiedliche Förderung gemeinnütziger und staatspolitischer Zwecke darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur dem jeweiligen Bereich zugute kommen. Daher ist es unzulässig, dass von politische Parteien Spenden mit karitativer oder gemeinnütziger Zweckbestimmung eingeworben werden. Die Spender würden von den Parteien Zuwendungsbestätigungen erhalten, die der Verwendung der Spende nicht entsprechen, und die Spender würden steuerlich anders begünstigt, als wenn der Spendenbetrag dem gemeinnützigen oder karitativen Zweck unmittelbar zugewendet worden wäre.
Aus diesem Grund haben die Mitglieder des Vorstandes der FDP Nawi jeder individuell einen namhaften Betrag an karitative Einrichtungen gespendet, welche insbesondere den Opfern des Ukraine-Krieges zugunsten kommen.
Wir verzichten absichtlich auf Aktionen wie z.B. Waffelverkäufe zugunsten solcher Zwecke, da dies gesetzlich nicht zulässig ist und wir darüber hinaus in Anbetracht eines anstehenden Landeswahlkampfes nicht den Eindruck erwecken wollen, aus der Not anderer Menschen einen politischen und/oder wahlkampftaktischen Vorteil zu erzielen.
Bitte unterstützen Sie auch eine gemeinnützige Institution, um die Arbeit vor Ort und auch in den Aufnahmeorten zu ermöglichen!
Unsere privaten Spenden gingen z.B. an: